Was ist sachliche und örtliche Zuständigkeit?

Wenn eine Klage bei Gericht eingereicht werden soll, muss man sich mit mehreren Fragen beschäftigen: – Welches Gericht ist sachlich zuständig (d.h. Amtsgericht oder Landgericht)? – Welches Gericht ist örtlich zuständig (d.h.

Was versteht man unter sachliche Zuständigkeit?

Die sachliche Zuständigkeit gibt an, bei welcher Art von Gericht ein Prozess anhängig zu machen ist, sowie welches Gericht die in erster oder zweiter Instanz erlassenen Entscheidungen nachzuprüfen hat (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht (OLG), Bundesgerichtshof (BGH)).

Was ist sachliche und örtliche Zuständigkeit?

Welches Gericht ist örtlich und sachlich zuständig?

Örtliche Zuständigkeit

Der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person ist das Gericht an deren Wohnort. Der allgemeine Gerichtsstand einer juristischen Person ist das Gericht an deren Sitz bzw. dem Verwaltungssitz (§§ 12, 17 ZPO).

Welche Arten von Zuständigkeit gibt es?

Inhaltsverzeichnis

  • I. Zuständigkeit.
  • Sachliche Zuständigkeit.
  • Instanzielle Zuständigkeit.
  • Örtliche Zuständigkeit.
  • Fehlerfolgen.

Welches Gericht ist örtlich für eine Klageerhebung zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Zivilgerichts richtet sich grundsätzlich gemäß §§ 12, 13 Zivilprozessordnung (ZPO) nach dem Wohnort des*der Beklagten, bzw. nach dem Unternehmenssitz (§ 17 ZPO).

Was ist der Unterschied zwischen sachlicher und örtlicher Zuständigkeit?

Sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz. § 1 ZPO [Zivilprozessordnung] verweist für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts auf das Gerichtsverfassungsgesetz [GVG]. Die örtliche Zuständigkeit ist hingegen in der ZPO selbst geregelt.

Was ist die örtliche Behörde?

1370/2007 definiert: Zuständige örtliche Behörde ist danach jede zuständige Behörde, deren geografischer Zuständigkeitsbereich sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstreckt. Alle zuständigen Behörden in Deutschland erfüllen dieses Merkmal; die Bundesrepublik Deutschland selbst vergibt keine Verkehrsverträge.

Wann ist eine Behörde sachlich zuständig?

Die sachliche Zuständigkeit betrifft den gegen- ständlich bzw inhaltlich beschriebenen Tätigkeitsbereich einer Behörde für einen bestimmten Teil des anzuwendenden materiellen Rechts, dem eine Sachaufga- be (zB der Vollzug des Gewerberechts, des Baurechts, des Sozialrechts usw) zu- zurechnen ist (StBS 8; UL § 10 Rn 5).

Was regelt die örtliche Zuständigkeit?

Die örtliche Zuständigkeit bei Verwaltungsprozessen ist in § 52 f. VwGO geregelt. Ist eine Immobilie Gegenstand der Streitigkeit, ergibt sich die örtliche Zuständigkeit dadurch, in welchem Bezirk die Immobilie liegt. Ansonsten kann das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Beklagten zu finden ist.

Welches Gericht ist sachlich zuständig?

Die sachliche Zuständigkeit regelt im Allgemeinen, welches Gericht den Rechtsstreit zu entscheiden hat. Im Zivilprozess kann dies in erster Instanz sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sein. Dies richtet sich in aller Regel nach dem Streitwert (vgl. § 23 GVG).

Wo ist die sachliche Zuständigkeit geregelt?

1.1 Sachliche Zuständigkeit

Gemäß § 1 ZPO regelt das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) die sachliche Zuständig- keit der Gerichte, welche sich nach Art und Umfang der Streitigkeit richtet. Die grundlegenden Richtlinien findet man in §§ 23, 71, 119 und 133 GVG.

Wann ist eine Behörde örtlich zuständig?

(4) Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Die nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 örtlich zuständige Behörde ist unverzüglich zu unterrichten.

Was regelt die sachliche Zuständigkeit?

Die sachliche Zuständigkeit regelt im Allgemeinen, welches Gericht den Rechtsstreit zu entscheiden hat. Im Zivilprozess kann dies in erster Instanz sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sein. Dies richtet sich in aller Regel nach dem Streitwert (vgl. § 23 GVG).

Wie prüft man die sachliche Zuständigkeit?

a) Die sachliche Zuständigkeit bestimmt sich nach der durch Rechtsnormen oder Verwaltungsvorschriften festgelegten Zuordnung der jeweiligen Verwaltungsaufgabe. Sie ist auf Sachaufgaben bezogen. So ist zum Beispiel das Straßenbauamt für die Angelegenheiten des Straßenbaus zuständig.

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