Wie komme ich an eine einstweilige Verfügung?

Um eine einstweilige Verfügung zu erhalten, muss man beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Örtlich zuständig ist das Gericht, welches in der Hauptsache (also bei einer „normalen“ Klage) zuständig wäre (§ 937 ZPO).

Wie schnell bekommt man eine einstweilige Verfügung?

Entscheidungen über den Verfügungsantrag werden formell rechtskräftig, wenn im Anordnungsverfahren kein Rechtsmittel mehr zulässig ist.

Wie komme ich an eine einstweilige Verfügung?

Wie viel kostet eine einstweilige Verfügung?

Die Höhe der Gebühren ist auch hier abhängig von jeweiligen Streitwert. Kosten in Höhe von 1.000 € – 2.000 € sind zu erwarten. Der Versender des Abschlussschreibens wird nun verlangen, dass Sie neben der Abschlusserklärung auch die Kosten erstatten.

Wie kann ich eine einstweilige Verfügung bekommen?

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann schriftlich per Brief oder Fax oder dadurch erhoben werden, dass die/der rechtsschutzsuchende Bürgerin bzw. Bürger während der Sprechzeiten bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts vorspricht und ihren/seinen Antrag protokollieren lässt.

Was kostet eine einstweilige Anordnung?

Bei einem einstweiligen Anordnungsverfahren ist der Verfahrenswert auf 1.500 € halbiert, so dass 97,50 € Gerichts- und 336,18 € Anwaltskosten entstehen. Anträge in Kindschaftssachen unterliegen für das Hauptsacheverfahren einem Ver- fahrenswert von 3.000 €.

Kann ich als Privatperson eine einstweilige Verfügung beantragen?

Einstweilige Verfügung erwirken: Grundsätzlich können Betroffene jederzeit eine einstweilige Verfügung beantragen. Da die Gerichte jedoch auf Grundlage der Dringlichkeit entscheiden, ist es empfehlenswert, den Antrag schnellstmöglich nach Kenntnis über die Rechtsverletzung zu stellen.

Wer trägt die Kosten für einstweilige Verfügung?

Wird die einstweilige Verfügung im Nachgang bestätigt, trägt der Antragsgegner auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Wird die einstweilige Verfügung jedoch aufgehoben, so hat der Antragsteller sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wann wird einstweilige Verfügung abgelehnt?

Das Gericht kann den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss zurückweisen oder ihm in dringenden Fällen durch Beschluss stattgeben (§ 937 Abs. 2 ZPO). Keine Entscheidung über den Verfügungsantrag ergeht, wenn der Antragsteller ihn vorher zurückgenommen oder für erledigt erklärt hat.

Kann man einfach so eine einstweilige Verfügung?

Um eine einstweilige Verfügung zu erhalten, muss man beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Örtlich zuständig ist das Gericht, welches in der Hauptsache (also bei einer „normalen“ Klage) zuständig wäre (§ 937 ZPO).

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